IMPRESSUM

Informationen zum Anbieter nach § 5 TMG und § 18 MStV:

BKS Wirtschaftsberatung GmbH

vertr. d. d. GF: Dennis Beste

Hannoversche Str. 92  | 30627 Hannover

Telefon: +49 (0)511 936804-10

Telefax: +49 (0)511 936804-11

E-Mail: info@bks-wb.de

Handelsregister: Amtsgericht Hannover, HRB 221321

USt.-Identifikationsnummer: DE265576233

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Universalschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Berufliche Angaben:

Zuständige Berufskammer: IHK Hannover,

Bischofsholer Damm 91

30173 Hannover

www.hannover.ihk.de

Erlaubnisse nach

  • 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 Gewerbeordnung (Immobilienmakler und Darlehensvermittler),
  • 34i Absatz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler),
  • 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittler)

und § 34f Absatz 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)

erteilt durch IHK Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover

(gleichzeitig Aufsichtsbehörde)

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):

Registrierungs-Nr. D-Y-O44-K2EG5-94 (für § 34d GewO)

Registrierungs-Nr. D-F-133-KRRV-33 (für § 34f GewO)

Registrierungs-Nr. D-W—133-PMHK-44 (für § 34i GewO)

Berufsbezeichnung:

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland,

Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland,

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater:

–             § 34d Gewerbeordnung (GewO) für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater

–             §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

–             § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) – Verordnung über die Versicherungsvermittlung und- beratung (VersVermV)

Berufsrechtliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler:

–             § 34f Gewerbeordnung (GewO)

–             Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Berufsrechtliche Regelungen für Immobiliardarlehensvermittler:

–             § 34i Gewerbeordnung (GewO)

–             Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

–             §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

–             Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Hinweis zur Transparenzverordnung (TVO) hinsichtlich der Prüfung der Nachhaltigkeitskriterien bei Versicherungs- und Anlageprodukten:

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften, Versicherungsprodukten und sonstigen Anlageprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern und Gesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungs-, Investment- und Anlagegesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.

Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen oder Investment-/ Anlagegesellschaften fällt nicht unterschiedlich aus, egal, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

Wir halten bei unserer Beratung zu Versicherungsanlage- und Investmentprodukten Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant, da diese bereits durch den Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt werden.

Eine individuelle Berücksichtigung erfolgt daher grundsätzlich nicht.